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Versicherungsvergleich - Krankenversicherung-Vergleich                                                                    Hier finden Sie zum Thema Krankenversicherung-Vergleich       Onlinerechner mit Onlineabschlussmöglichkeit!                                                             

                          

 

         

Vorteile der Krankenversicherung-Vergleich       ( PKV )          

  • Beitragsgestaltung individuell nach Tarifwahl
  • Freie Tarifwahl, und individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
  • Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen sehr vorteilhaft
  • Sie haben freie Arztwahl
  • Sie werden als Privatpatient behandelt
  • Stationäre Behandlung im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer - Chefarzt, je nach Tarifwahl unterschiedliche Möglichkeiten
  • Kostenübernahme des Heilpraktiker, je nach Tarif unterschiedliche Möglichkeiten 
  • Hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif unterschiedliche Möglichkeiten 
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen je nach Tarif möglich
  • Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarifwahl unterschiedliche Möglichkeiten

Vergleichsrechner für Ihre Krankenversicherung-Vergleich

Sie müssen nur noch Ihre Krankenversicherung auswählen, den Antrag ausdrucken und mit Ihren Daten versehen abschicken.

Welchen Selbstbehalt wünschen Sie?
Welche stationäre Aufnahme wünschen Sie?
Welche Erstattungssatz für Zahnersatz wünschen Sie?
Wann soll Ihr Versicherungsschutz beginnen? 01.(mm.jjjj)
Wann wurden Sie geboren? (tt.mm.jjjj)
Welches Geschlecht haben Sie? männlich   weiblich
Welcher Gruppe gehören Sie an?
Welchen beruflichen Status haben Sie?
In welchem Tarifgebiet arbeiten Sie?


 

 
 

Kündigung - Krankenversicherung-Vergleich  (PKV)

Wichtig: niemals die private Krankenversicherung kündigen bevor nicht die schriftliche Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers vorliegt.
Bei den Verträgen ist das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr zu unterscheiden. Das Versicherungsjahr beginnt zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns. Die meisten Versicherungsunternehmen „überführen“ das erste Versicherungsjahr am 31.12. in das Kalenderjahr. Die private Krankenversicherung kann in diesem Fall zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monten gekündigt werden. Dennoch definieren einige PKV-Unternehmen ausschließlich das Versicherungsjahr (12 Monate Vertragsdauer ab Versicherungsbeginn). In diesen Fällen gilt für eine Kündigung das Versicherungsjahr, dass durch den ursprünglichen Beginnmonat erklärt ist. Auch hier muss die Kündigung 3 Monate vorher beim Versicherer eingehen Die Kündigung kann auf einzelne mitversicherte Personen oder Tarife beschränkt sein.
Wenn die Versicherungspflicht eintritt, kann die Krankheitskostenversicherung innerhalb von max. zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend gekündigt werden.
Falls der Versicherer Leistungen einschränkt oder Beiträge erhöht kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Kenntnis den Vertrag aufheben.
Bei den sog. Teilkostentarifen wie Krankentagegeldtarife, Krankenhaustagegeld- oder Zweibettzimmerabsicherung haben einige Versicherer die Möglichkeit den Versicherungsvertrag innerhalb der ersten 3 Jahre zu kündigen. Wenn der Versicherer Tarifbestandteile oder einzelne mitversicherte Personen aus dem Vertrag kündigt, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens den restlichen Vertrag zu kündigen.
Die private Pflegepflichtversicherung kann gekündigt werden, wenn eine Person wieder versicherungspflichtig wird. Man kann dann binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.

Endet die private Krankenversicherung, so kann die dazugehörige Pflegeversicherung mit Dreimonatsfrist zum Jahresende aufgehoben werden.
Bei Beitragserhöhung durch Umstellung der Tarife, Beitragsanpassung oder Leistungsminderung ist eine Auflösung der privaten Pflegeversicherung möglich. Es muss aber eine neue private Pflegeversicherung nachgewiesen werden.

                                 

 

 
 
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