Versicherungsvergleich -
Krankenversicherung-Vergleich
Hier finden Sie zum Thema Krankenversicherung-Vergleich Onlinerechner mit Onlineabschlussmöglichkeit!
Vorteile der
Krankenversicherung-Vergleich ( PKV )
Beitragsgestaltung individuell nach Tarifwahl
Freie Tarifwahl, und individuelle Zusammenstellung des
Versicherungsschutzes
Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen sehr vorteilhaft
Sie haben freie Arztwahl
Sie werden als Privatpatient behandelt
Stationäre Behandlung im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer - Chefarzt, je nach
Tarifwahl unterschiedliche Möglichkeiten
Kostenübernahme des Heilpraktiker, je nach Tarif unterschiedliche
Möglichkeiten
Hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
unterschiedliche Möglichkeiten
Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
je nach Tarif möglich
Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarifwahl unterschiedliche Möglichkeiten
Sie müssen nur noch Ihre Krankenversicherung auswählen, den
Antrag ausdrucken und mit Ihren Daten versehen abschicken.
Welchen Selbstbehalt wünschen Sie?
Welche stationäre Aufnahme wünschen Sie?
Welche Erstattungssatz für Zahnersatz wünschen Sie?
Wann soll Ihr Versicherungsschutz beginnen?
01.(mm.jjjj)
Wann wurden Sie geboren?
(tt.mm.jjjj)
Welches Geschlecht haben Sie?
männlich weiblich
Welcher Gruppe gehören Sie an?
Welchen beruflichen Status haben Sie?
In
welchem Tarifgebiet arbeiten Sie?
Kündigung -
Krankenversicherung-Vergleich (PKV)
Wichtig: niemals die
private Krankenversicherung kündigen bevor nicht die schriftliche
Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers vorliegt.
Bei den Verträgen ist das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr zu
unterscheiden. Das Versicherungsjahr beginnt zum Zeitpunkt des
Versicherungsbeginns. Die meisten Versicherungsunternehmen „überführen“
das erste Versicherungsjahr am 31.12. in das Kalenderjahr. Die private
Krankenversicherung kann in diesem Fall zum Ende eines jeden
Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monten gekündigt werden. Dennoch
definieren einige PKV-Unternehmen ausschließlich das Versicherungsjahr
(12 Monate Vertragsdauer ab Versicherungsbeginn). In diesen Fällen gilt
für eine Kündigung das Versicherungsjahr, dass durch den ursprünglichen
Beginnmonat erklärt ist. Auch hier muss die Kündigung 3 Monate vorher
beim Versicherer eingehen Die Kündigung kann auf einzelne mitversicherte
Personen oder Tarife beschränkt sein.
Wenn die Versicherungspflicht eintritt, kann die
Krankheitskostenversicherung innerhalb von max. zwei Monaten nach
Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend gekündigt werden.
Falls der Versicherer Leistungen einschränkt oder Beiträge erhöht kann
der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Kenntnis den Vertrag
aufheben.
Bei den sog. Teilkostentarifen wie Krankentagegeldtarife,
Krankenhaustagegeld- oder Zweibettzimmerabsicherung haben einige
Versicherer die Möglichkeit den Versicherungsvertrag innerhalb der
ersten 3 Jahre zu kündigen. Wenn der Versicherer Tarifbestandteile oder
einzelne mitversicherte Personen aus dem Vertrag kündigt, hat der
Versicherungsnehmer die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
des Schreibens den restlichen Vertrag zu kündigen.
Die private Pflegepflichtversicherung kann gekündigt werden, wenn eine
Person wieder versicherungspflichtig wird. Man kann dann binnen zwei
Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.
Endet die private
Krankenversicherung, so kann die dazugehörige Pflegeversicherung mit
Dreimonatsfrist zum Jahresende aufgehoben werden.
Bei Beitragserhöhung durch Umstellung der Tarife, Beitragsanpassung oder
Leistungsminderung ist eine Auflösung der privaten Pflegeversicherung
möglich. Es muss aber eine neue private Pflegeversicherung nachgewiesen
werden.